Ein Bundestagsabgeordneter einer rechtsextremen Partei beleidigt eine bisexuelle demokratische Abgeordnete auf einer Onlineplattform und initiiert unter seinem Post ensprechende Hasskommentare gegen die junge Frau. Er stört sich an einem Tanzvideo, das sie gepostet hat, und in dem sie sich indirekt als links und queer positioniert. Der rechtsextreme Politiker stellt ihre geistige Leistungsfähigkeit in abfälliger Form in Frage und nutzt Formulierungen, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren. Die Dynamik wird in den Kommentaren aufgegriffen und zugespitzt.
Fachliche Einordnung: Die junge Politikerin wird nicht nur auf Grund der politischen Inhalte ihres Beitrags, sondern wegen ihres Auftretens, ihrer Ausdrucksform und Persönlichkeit herabgewürdigt. Weibliches Selbstbewusstsein und Sichtbarkeit werden als „lächerlich“ oder „krankhaft“ dargestellt und antifeministische mit behindertenfeindlichen Dynamiken verbunden. So sollen weibliche und/oder queere Politiker*innen delegitimiert und ihre politischen Inhalte unsichtbar gemacht werden.