In der vierten Instanz des Prozesses um einen evangelikalen Pastor, der sich in einer Predigt u.a. massiv queerfeindlich geäußert hatte, einigen sich Anklage, Verteidigung und Gericht darauf, dass der Angeklagte 5.000 € an eine queere Organisation zahlen muss. Im Gegenzug wird das Strafverfahren gegen den zeitweilig in dieser Sache wegen Volksverhetzung verurteilten Pastor eingestellt. Im Prozess benutzt der Pastor erneut ein queerfeindliches Wort zur Bezeichung von queeren Menschen.
Fachliche Einordnung: Religiös motivierter Antifeminismus verteidigt traditionelle Geschlechterrollen als „göttliche Ordnung“ und stellt queere Lebensweisen als Bedrohung dieser Ordnung dar. Dass im Rahmen des Strafprozesses erneut ein queerfeindliches Schimpfwort benutzt wird, zeigt, dass es sich nicht um eine unbedachte Einzeläußerung handelt, sondern um eine bewusste ideologische Ablehnung von queeren Menschen und damit von feministischen und menschenrechtlichen Gleichstellungsanliegen.
Quelle: Keine Randnotiz