Um Kinder zu adoptieren müssen Paare eine Eignungsprüfung absolvieren, zu der auch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis gehört. Vier homosexuellen Paaren in der gleichen Stadt stellen die dortige Amtsärztin sowie einer ihrer Kollegen negative Gutachten aus – basierend auf Krankheiten, welche niemand der Betroffenen hat. Die Gutachten verhindern nicht nur, dass die Paare für Adoptionen in Betracht gezogen werden – sie verunsichern die Betroffenen gesundheitlich auch zutiefst.
Die stellvertretende Leitung des Gesundheitsamts gibt in einem Gespräch mit einem der Paare schließlich zu, dass die Amtsärzt*innen homofeindliche Ansichten hätten, wiederholt diese Aussage allerdings auf Presse-Nachfrage nicht. Zwei der Paare legen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, das Gesundheitsamt will arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen die Ärzt*innen prüfen. Außerdem verzichtet die städtische Adoptionsvermittlungsstelle darauf, das Gesundheitsamt weiter mit gesundheitlichen Eignungsprüfungen für Adoptionswillige zu beauftragen.